Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
schmiddesign Werbe- & Medienagentur 

 

1. Allgemeines

1.1 Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) sind Bestandteil aller Verträge und Aufträge der „schmiddesign“ Werbe- & Medienagentur, Heiligkreuzer Straße 12, 87439 Kempten (im Folgenden schmiddesign genannt). Abweichende AGB´s der Vertragspartner bzw. Auftraggeber werden nicht Vertrags- bzw. Auftragsbestandteil. Es gilt die jeweils gültige Fassung der AGB´s von schmiddesign. Sämtliche zu erbringenden Leistungen erfolgen auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und Aufträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn Sie schriftlich von der schmiddesign bestätigt werden.

1.3 schmiddesign ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungesmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist schmiddesign berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

1.4 Soweit schmiddesign sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden

2. Kündigung

2.1 Bei Verträgen oder Aufträgen ohne vereinbarte Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.

2.2 Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit jeweils entsprechend der vereinbarten Vertragsdauer um dieselbe Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Vertragsende vom Kunden oder schmiddesign gekündigt wird. Die Kündigung muß fristgerecht per Post oder E-Mail beim Empfänger eingehen. Als Beginn für die Vertragsdauer gilt der vereinbarte Zeitpunkt des Vertragsbeginns im Vertrag bzw. Auftrag. 

2.3 Die Leistungen der schmiddesign werden auf dem Gebiet der Bundesrepublick Deutschland auf der Grundlage von Monopolübertragungswegen der Deutschen Bundespost Telekom erbracht.

2.4 schmiddesign behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

2.5 Soweit schmiddesign kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

2.6 Wir der Vertrag fristgerecht gekündigt, hat der Kunde das Recht, die gespeicherten Daten zu sichern und weiterzunutzen. Eine Pflicht von schmiddesign, dem Kunden die Daten seinerseits zur Verfügung zu stellen, besteht nicht

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Zahlungen sind bei Verträgen mit Monatspauschalen entsprechend des Abrechnungszeitraums im voraus fällig. Der Rechnungsbetrag muss bis spätesten seinen Monat nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

3.2 Rechnung von Dienstleistungen bzw. Aufträgen welche einmalig an schmiddesign fällig sind, gliedern sich wie folgt. 40% bei Auftragsbeginn – 60% bei Auftragsabnahme. Die schmiddesign beginnt erst mit dem Auftrag nach Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.

4. Preise

4.1 Soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, beläuft sich das Honorar der schmiddesign nach einer taxmäßigen Vergütung. Auf Ziffer 4.3 wird hingewiesen.

4.2 Die Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer, gelten ab schmiddesign in Kempten und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht mit ein.

4.3 Sonstige Aufwendungen wie Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, auditive und audiovisuelle Werbeträger, Kurierkosten, Autokorrekturen, Anwaltskosten, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Digitalisierung, Retuschen, Farbanpassung, Werkzeuge und Herstellung von Werbemitteln und Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmungen (z.B. Marktforschung) werden je nach entsprechendem Aufwand gesondert berechnet. Sie unterfallen nicht den Ziffern 4.1 und 4.2, da sie vom Honorar nicht umfasst sind. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich, unter Angabe eines Preises, in der Auftragsbestätigung enthalten sind.

4.4 Kommt eine von schmiddesign ausgearbeitete und vom Kunden genehmigte Konzeption aus Gründen, die die schmiddesign nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der schmiddesign hiervon unberührt. Im Falle der Nichtdurchführung werden die Drittkosten vollumfänglich durch den Kunden getragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Gründe der Nichtdurchführung in der Sphäre des Kunden oder Dritten liegen, die der Kunde unmittelbar ohne Einschaltung der schmiddesign beauftragt hat.

4.5 Vorschläge des Kunden hinsichtlich Gestaltung oder Text, seine sonstige Mitarbeit oder Korrekturen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

4.6 Wird auf Wunsch des Kunden ein Fremdauftrag über die schmiddesign abgewickelt, berechnet diese 15% des Nettoauftragswertes zzgl. Umsatzsteuer als Bearbeitungspauschale

5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

5.1 Gegen Ansprüchen von schmiddesign kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Ansprüchen aufrechnen

5.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der deutschen Bundespost, Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftraggebern von schmiddesign oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – hat schmiddesign auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen schmiddesign, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

5.3 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nutzen kann, die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist, die Nutzung einzelner Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

5.4 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereich von schmiddesign liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn schmiddesign oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

6. Zahlungsverzug

6.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist schmiddesign berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung sofort einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

6.2 Bei Zahlungsverzug ist schmiddesign berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass schmiddesign eine höhere Zinslast nachweist.

6.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die schmiddesign das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

7. Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrübergang

7.1 Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle erforderlichen Genehmigungen, vom Kunden zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen, insbesondere Zahlungen des Kunden rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Kunden akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand, nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung und Leistung die schmiddesign verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

7.2 Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der schmiddesign nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert.

7.3 Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung im Sinn von Ziffer 7.3 von mehr als 3 Monaten sind die schmiddesign und der Kunde, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 7.3 genannten Gründen nur der Kunde, berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass er der schmiddesign schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

7.4 Die schmiddesign ist zur vorzeitigen Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt.

7.5 Die Übergabe erfolgt am Sitz der schmiddesign. Soweit der Kunde die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das gleiche gilt für evtl. Rücksendungen. Die schmiddesign bestimmt den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart.

7.6 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.

7.7 Eine Transportversicherung wird die schmiddesign nur auf besondere schriftliche Anweisung für Rechnung des Kunden abschließen

8. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

8.1 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gewährleistungsrechte bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass zuvor aufgetretene Fehler nicht unverzüglich angezeigt worden sind.

8.2 Soweit die schmiddesign Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Illustratoren, Service-Provider, Datenbankentwickler etc.) lediglich an den Kunden durchreicht beschränkt sich die Haftung der schmiddesign auf das Auswahlverschulden.

8.3 Soweit ein von der schmiddesign zu vertretender Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, ist die schmiddesign nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ist die schmiddesign zur Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die schmiddesign zu vertreten hat oder schlägt die Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.

8.4 Alle Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr nach (Ab-) Lieferung.

9. Haftungsfreistellung, Rechtsschutz

9.1 Liefert der Kunde Materialien für die zu erbringende Leistung, so haftet der Kunde dafür, dass er über sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den zugelieferten Materialien verfügt, die im Rahmen des Einsatzes und der Nutzung der Leistung benötigt werden. Der Kunde stellt die schmiddesign von sämtlichen Zahlungsansprüchen Dritter frei, die diese gegen die schmiddesign aufgrund solcher Materialien, die vom Kunden geliefert wurden, geltend machen.

9.2 Der Kunde stellt die schmiddesign von jeglichen Ansprüchen frei, die gegen die schmiddesign von dritter Seite wegen der Veränderung, Übertragung oder sonstigen Verwertung von Kunden gelieferten Materialien geltend gemacht werden.

9.3 Nach der Druckreiferklärung durch den Kunden ist die schmiddesign von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Kunde von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der schmiddesign.

9.4 Der Kunde stellt die schmiddesign von Ansprüchen Dritter frei, wenn die schmiddesign auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit einer Maßnahme mitgeteilt hat.

9.5 Erachtet die schmiddesign für die durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die dadurch entstehenden Kosten.

10. Haftung und Haftungsbeschränkung

10.1 Die schmiddesign haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der schmiddesign beruhen. Soweit der schmiddesign keine vorsätzliche Haftung angelastet wird, ist ihre Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.2 Die schmiddesign haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.3 Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.4 Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

10.5 Wenn und soweit die Haftung der schmiddesign ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der schmiddesign.

10.6 Alle Schadensersatzansprüche gegen die schmiddesign verjähren ein Jahr nach Anspruchsentstehung. Bei Ansprüchen aus Garantie, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, sowie im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11 Rechte an den Leistungen der Agentur, Belegexemplare

11.1 Die Übertragung von Nutzungsrechten an Urheberrechten oder an sonstigen geschützten oder schutzfähigen Rechten erfolgt ausschließlich für die, sich aus der Auftragsbestätigung ergebende Nutzungsart, zum angegebenen Nutzungszweck sowie ggf. dem angegebenen Vertriebsgebiet sowie Erscheinungsmedium, im angegebenen Umfang/Auflagen in den angegebenen Zeiträumen.

11.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte Bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mitübertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung besteht.

11.3 Einschränkungen gelten ggf. für Leistungen, die von der schmiddesign für den Kunden eingekauft wurden, insbesondere Wort, Musik, Bild oder künstlerische Leistungen. Diese werden dem Kunden im Einzelfall bekannt gegeben. Der Kunde verpflichtet sich, diese Einschränkungen zu beachten.

11.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lieferung oder Leistung in Teilen oder im Ganzen zu bearbeiten, zu verändern oder zu vertreiben, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung.

11.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, gelieferte Software in Teilen oder als Ganzes auf Festplatte oder ähnlichen Speichermedien zu vervielfältigen oder in öffentlich zugängliche Datennetze einzuspeisen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung.

11.6 Die schmiddesign ist berechtigt, die Übertragung der Nutzungsrechte zu widerrufen, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet.

11.7 Als Urheber ist die schmiddesign berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren, in ihrer Eigenwerbung zu präsentieren und auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen. Dies gilt auch für den Agenturauftritt im Internet.

11.8 Die nach den Richtlinien des BDW/BDG obligatorischen Belegexemplare sind uns nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben.

12. Verwendung von Fotomaterial

12.1 Wird Fotomaterial durch den Kunden zur Verfügung gestellt, so sind die Nutzungsrechte durch den Kunden zu klären.

12.2. Für Fotomaterial, das von der schmiddesign beschafft oder in Auftrag gegeben wird, fällt ein Entgelt für die Nutzungsrechte an, das entweder vom Fotografen direkt an den Kunden oder durch die schmiddesign in Vermittlung berechnet wird. Im letzteren Fall wird eine angemessene Vermittlerprovision durch die schmiddesign in Rechnung gestellt, die auch im Agenturpreis enthalten sein kann.

13 Verwendung und Archivierung von Datenmaterial

13.1 Enddaten von Druckprojekten und Bilddaten bleiben Eigentum der schmiddesign. Die Wiederverwendung von Bilddaten kann von der schmiddesign mit 20 % der ursprünglichen Erstellungskosten berechnet werden. Vor jeder Wiederverwendung müssen die Urheberrechte bedacht und gegebenenfalls vergütet werden.

13.2 Weder die schmiddesign noch ihre Produktionspartner sind verpflichtet, Daten aufzubewahren. Die Archivierung erfolgt auf freiwilliger Basis. Bei größerem Umfang wird sie berechnet.

13.3 Bei Gestaltungs-, Text-, Satz- oder Produktionsaufträgen, sowie der Herausgabe von Daten an die Presse, an Vertriebspartner oder an den Kunden selbst, denen bei der schmiddesign vorhandenes Datenmaterial zugrunde liegt, fallen Kosten für das Laden, Komplettieren und Rearchivieren der Daten an.

13.4 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.a.), die die schmiddesign erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der schmiddesign. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist die schmiddesign nicht verpflichtet.

14. Schlußbestimmung

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages gegen bestehendes Recht verstoßen, so sind die Parteien gehalten, eine gleichwertige Ersatzklausel zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel möglichst nahe kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Klauseln wird davon nicht berührt. Von den AGBs abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand ist Kempten (Allgäu), Bundesrepublik Deutschland.

14.2 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

14.3 An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der schmiddesign-Kunden gebunden.